eIDAS für die Branche Vertrauensdienste

Electronic Identification and Trust Services (EU-Verordnung 910/2014 + EU-Verordnung 2024/1183 (eIDAS 2.0)). Digitale Identität und qualifizierte Vertrauensdienste (digitale Signatur, PEC, Zeitstempel)

Strafen
Bis zu 5 Mio. EUR oder 2% des Jahresumsatzes
Zuständige Behörde
AgID - Agentur für Digitales Italien
Rechtsgrundlage
EU-Verordnung 910/2014 + EU-Verordnung 2024/1183 (eIDAS 2.0)
Frist
20. Mai 2026

Wichtigste Anforderungen

  • Qualifizierung für Vertrauensdiensteanbieter (TSP)
  • Zertifizierte Sicherheitsmaßnahmen (z.B. WebTrust)
  • Europäische digitale Identitätsbörse (eIDAS 2.0)
  • Meldung von Sicherheitsvorfällen an AgID
  • Regelmäßige Konformitätsaudits

Leitfäden und Vertiefungen

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